Seit dem 1. April 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ein jährliches Niedrigdosis-CT der Lunge für starke Raucherinnen und Raucher. Anspruch haben Versicherte von 50 bis 75 Jahren mit mindestens 25 Raucherjahren und mindestens 15 Packungsjahren, die aktuell rauchen oder vor weniger als 10 Jahren aufgehört haben.
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| Kriterium | Deutschland (G-BA, seit 04/2026) | USA (USPSTF 2021) zum Vergleich |
|---|---|---|
| Alter | 50–75 Jahre | 50–80 Jahre |
| Packungsjahre | mindestens 15 | mindestens 20 |
| Raucherjahre | mindestens 25 | keine eigene Vorgabe |
| Ehemalige Raucher / Rauchpausen | Rauchstopp weniger als 10 Jahre her; Pausen unter 10 Jahren zählen zur Rauchdauer, eine Pause von 10 Jahren oder mehr setzt die Zählung zurück | Rauchstopp höchstens 15 Jahre her |
| Intervall | alle 12 Monate | jährlich |
| Vorab | Aufklärungsgespräch, schriftliche Versicherteninformation | gemeinsame Entscheidungsfindung |
Packungsjahre berechnen Sie so: Zigaretten pro Tag ÷ 20 × Raucherjahre. Wer 25 Jahre lang 12 Zigaretten täglich geraucht hat, kommt auf 12 ÷ 20 × 25 = 15 Packungsjahre und erreicht damit gerade die Schwelle. Für längere Verläufe mit wechselnder Menge nutzen Sie den Pack Years Rechner.
Das Niedrigdosis-CT kann Lungenkrebs in einem früheren, besser behandelbaren Stadium entdecken. Große Studien wie NLST (USA) und NELSON (Niederlande/Belgien) zeigten bei starken Rauchern eine geringere Sterblichkeit an Lungenkrebs durch regelmäßiges Screening.
Mögliche Nachteile sind falsch-positive Befunde mit weiteren Untersuchungen, Überdiagnosen und eine geringe Strahlenbelastung. Deshalb ist das Aufklärungsgespräch Pflicht. Das Screening ersetzt keinen Rauchstopp: Aufhören senkt das Lungenkrebsrisiko unabhängig davon deutlich.
Ja. Seit dem 1. April 2026 ist die Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und vorher ein ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat. Privatversicherte klären die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung.
Nach den Kriterien der Krankenkassen nein: Neben 15 Packungsjahren sind mindestens 25 Raucherjahre erforderlich. Sprechen Sie trotzdem mit Ihrem Arzt über Ihr persönliches Risiko.
Im Kassenprogramm nicht – der Rauchstopp darf weniger als 10 Jahre zurückliegen. Ihre Packungsjahre bleiben zwar bestehen, das Risiko sinkt nach dem Aufhören aber mit jedem Jahr. Bis wann Ihr Anspruch läuft: Rechner nach dem Rauchstopp.
Nach der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung werden Rauchpausen von weniger als 10 Jahren bei der Mindest-Rauchdauer von 25 Jahren mitgezählt. Dauert eine vollständige Unterbrechung 10 Jahre oder länger, zählen die Jahre davor nicht mehr. Für die Packungsjahre zählen nur Jahre, in denen tatsächlich geraucht wurde.
Die Kriterien beziehen sich auf Zigarettenkonsum. Für Zigarren, Pfeife oder E-Zigaretten gibt es keine festgelegte Umrechnung in Packungsjahre. Schildern Sie Ihren Konsum im Aufklärungsgespräch, die Ärztin oder der Arzt entscheidet.
Nein, die beschriebenen Regeln gelten für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. In Österreich und der Schweiz fragen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt nach den dort geltenden Möglichkeiten.
Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Lungenkrebs-Früherkennung für Sie sinnvoll ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.