Pack Years Rechner
Kassenleistung seit 1. April 2026 Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026

Lungenkrebs-Screening: Voraussetzungen, Ablauf und Anspruch prüfen

Seit dem 1. April 2026 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen ein jährliches Niedrigdosis-CT der Lunge für starke Raucherinnen und Raucher. Anspruch haben Versicherte von 50 bis 75 Jahren mit mindestens 25 Raucherjahren und mindestens 15 Packungsjahren, die aktuell rauchen oder vor weniger als 10 Jahren aufgehört haben.

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Die Voraussetzungen im Überblick

KriteriumDeutschland (G-BA, seit 04/2026)USA (USPSTF 2021) zum Vergleich
Alter50–75 Jahre50–80 Jahre
Packungsjahremindestens 15mindestens 20
Raucherjahremindestens 25keine eigene Vorgabe
Ehemalige Raucher / RauchpausenRauchstopp weniger als 10 Jahre her; Pausen unter 10 Jahren zählen zur Rauchdauer, eine Pause von 10 Jahren oder mehr setzt die Zählung zurückRauchstopp höchstens 15 Jahre her
Intervallalle 12 Monatejährlich
VorabAufklärungsgespräch, schriftliche Versicherteninformationgemeinsame Entscheidungsfindung

Packungsjahre berechnen Sie so: Zigaretten pro Tag ÷ 20 × Raucherjahre. Wer 25 Jahre lang 12 Zigaretten täglich geraucht hat, kommt auf 12 ÷ 20 × 25 = 15 Packungsjahre und erreicht damit gerade die Schwelle. Für längere Verläufe mit wechselnder Menge nutzen Sie den Pack Years Rechner.

Ablauf: in vier Schritten zum Lungen-CT

  1. 1. Teilnehmende Praxis finden. Zuerst gehen Sie in eine Hausarzt-, Internisten- oder arbeitsmedizinische Praxis, die am Programm teilnimmt. Fragen Sie direkt in der Praxis nach, nutzen Sie die Arztsuche 116117 oder wenden Sie sich an Ihre Kassenärztliche Vereinigung.
  2. 2. Aufklärungsgespräch. Die Ärztin oder der Arzt prüft Ihre Rauchanamnese und bespricht Nutzen und Risiken anhand einer schriftlichen Versicherteninformation. Bringen Sie eine möglichst genaue Angabe zu Raucherjahren und Zigaretten pro Tag mit – die Packungsjahre können Sie vorher mit unserem Rechner ermitteln.
  3. 3. Überweisung zur Radiologie. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Überweisung an eine radiologische Praxis mit Genehmigung zur Lungenkrebs-Früherkennung. Dort wird das Niedrigdosis-CT gemacht.
  4. 4. Befund und Kontrolle. Bei unauffälligem Befund folgt die nächste Untersuchung nach 12 Monaten. Ist ein Befund abklärungsbedürftig, wird eine weitere Spezialistin oder ein weiterer Spezialist zur Zweitbefundung hinzugezogen und gegebenenfalls eine frühere Kontrolle angesetzt.

Nutzen und Risiken

Das Niedrigdosis-CT kann Lungenkrebs in einem früheren, besser behandelbaren Stadium entdecken. Große Studien wie NLST (USA) und NELSON (Niederlande/Belgien) zeigten bei starken Rauchern eine geringere Sterblichkeit an Lungenkrebs durch regelmäßiges Screening.

Mögliche Nachteile sind falsch-positive Befunde mit weiteren Untersuchungen, Überdiagnosen und eine geringe Strahlenbelastung. Deshalb ist das Aufklärungsgespräch Pflicht. Das Screening ersetzt keinen Rauchstopp: Aufhören senkt das Lungenkrebsrisiko unabhängig davon deutlich.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse das Niedrigdosis-CT?

Ja. Seit dem 1. April 2026 ist die Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und vorher ein ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat. Privatversicherte klären die Kostenübernahme mit ihrer Versicherung.

Ich habe 15 Packungsjahre, aber nur 20 Jahre geraucht. Habe ich Anspruch?

Nach den Kriterien der Krankenkassen nein: Neben 15 Packungsjahren sind mindestens 25 Raucherjahre erforderlich. Sprechen Sie trotzdem mit Ihrem Arzt über Ihr persönliches Risiko.

Ich habe vor 12 Jahren aufgehört. Kann ich teilnehmen?

Im Kassenprogramm nicht – der Rauchstopp darf weniger als 10 Jahre zurückliegen. Ihre Packungsjahre bleiben zwar bestehen, das Risiko sinkt nach dem Aufhören aber mit jedem Jahr. Bis wann Ihr Anspruch läuft: Rechner nach dem Rauchstopp.

Zählen Rauchpausen mit?

Nach der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung werden Rauchpausen von weniger als 10 Jahren bei der Mindest-Rauchdauer von 25 Jahren mitgezählt. Dauert eine vollständige Unterbrechung 10 Jahre oder länger, zählen die Jahre davor nicht mehr. Für die Packungsjahre zählen nur Jahre, in denen tatsächlich geraucht wurde.

Zählen Zigarren, Pfeife oder E-Zigaretten?

Die Kriterien beziehen sich auf Zigarettenkonsum. Für Zigarren, Pfeife oder E-Zigaretten gibt es keine festgelegte Umrechnung in Packungsjahre. Schildern Sie Ihren Konsum im Aufklärungsgespräch, die Ärztin oder der Arzt entscheidet.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Nein, die beschriebenen Regeln gelten für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland. In Österreich und der Schweiz fragen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt nach den dort geltenden Möglichkeiten.

Quellen

Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Ob eine Lungenkrebs-Früherkennung für Sie sinnvoll ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.